Auch wenn das neue Gesetz noch nicht einmal im Entwurf vorliegt, hat es doch schon konkrete Auswirkungen auf die Gemeinden. Wie einer letzte Woche publizierten Antwort der Regierung auf eine Interpellation zu entnehmen ist, hat das Bau- und Umweltdepartement in einer Übergangsregelung festgelegt, dass Tempo 30 auf Kantonsstrassenabschnitten vorläufig lediglich in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen sollen und lärmarme Beläge und andere bauliche und raumplanerische Massnahmen in jedem Fall vorzuziehen sind.