Die St. Galler Regierung lehnt in ihrer Antwort vom 9. Mai 2023 den Antrag für "Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen" ab. Die Hauptgründe sind:
- Unnötigkeit und Unzweckmässigkeit auf kantonaler Ebene: Die Regierung hält eine solche Regelung auf kantonaler Ebene für nicht notwendig und nicht sinnvoll. Sie könnte gegen Bundesrecht verstossen.
- Unterschied zwischen Tempo-30-Zonen und streckenbezogenen Herabsetzungen: Die Regierung unterscheidet zwischen allgemeinen Tempo-30-Zonen und spezifischen streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduktionen gemäss Bundesrecht.
- Lärmschutz und lärmarmer Belag: Bevor Geschwindigkeitsreduktionen in Betracht gezogen werden, sollen Lärmschutzmassnahmen an der Quelle, wie der Einsatz lärmarmer Beläge, priorisiert werden.
- Individuelle Lösungen bevorzugt: Die Regierung betont, dass für jede Strasse individuelle Lösungen basierend auf Gutachten und einer Bewertung der Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit von Geschwindigkeitsreduktionen erarbeitet werden sollten.
- Keine flächendeckende Einführung von Tempo 30: Die Regierung strebt keine generelle Einführung von Tempo 30 an, sondern bevorzugt spezifische Lösungen für problematische Stellen.
- Kompetenz des Bundes im Strassenverkehrsrecht: Die Regierung verweist auf die bundesrechtlichen Bestimmungen und die begrenzte Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden in dieser Angelegenheit.
- Zweifel an der Rechtmässigkeit der Motion: Die Regierung äussert Bedenken, dass eine generell-abstrakte Regelung auf kantonaler Ebene, die das Ermessen der Behörden einschränkt, gegen Bundesrecht verstossen könnte.
Zusammenfassend lehnt die Regierung die Motion ab, da sie eine kantonale Regelung für unnötig hält, die möglicherweise mit dem Bundesrecht in Konflikt steht und individuelle, standortspezifische Lösungen bevorzugt.