Offener Brief der Interessegruppe Tempo 30 St. Gallen

  • Februar 4, 2024

Wie in einer von der Regierung veröffentlichten Antwort nachzulesen ist, hat das Bau- und Umweltdepartement hat mittels Übergangsregelung festgelegt, dass bis zur Umsetzung des neuen Strassenverkehrsgesetzes Tempo 30 auf Kantonsstrassen nur noch in absoluten Ausnahmefällen bewilligt wird. Dass die Motion bereits konkrete Auswirkungen auf die Praxis hat, ohne dass der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen wurde, missfällt uns sehr. Aus diesem Grunde hat sich die Interessengruppe Tempo 30 St. Gallen entschieden, sich mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit zu wenden. Der offene Brief kann unter folgendem Link nachgelesen werden.

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